Coronaschutz – Verordnung ab dem 28.12.2021
Bei uns gilt ab Dienstag, 28.12.21, die 2Gplus-Regel* gemäß der ab 28.12.2021 gültigen Fassung der CoronaSchutzVO NRW.
Liebe VSG’ler*innen,
ab Dienstag, den 28.12.2021, gilt für unser gesamtes Vereinsangebot die 2Gplus-Regel. Zutritt zu den Sportstätten haben ab sofort nur noch Immunisierte mit zusätzlichem negativem Testergebnis. Im Freien kein negativer Testnachweis.
- Immunisiert = genesen oder vollständig geimpft
- Nachweis der Genesung = positiver PCR-Test mind. 28 Tage, max. 6 Monate alt
- Vollständig geimpft = je nach Impfstoff einmal oder doppelt geimpft oder Genesene nach 6 Monaten einmal geimpft
- Plus negatives Testergebnis = max. 24 Std alter negativer Antigen-Schnelltest oder max. 48 Std alter negativer PCR-Test
Die Booster-Impfung ist nicht vorgeschrieben, wird aber dringend zum eigenen Schutz empfohlen.
Bitte zeigt Eure Nachweise unaufgefordert bei jedem Sportangebot vor!* Kinder-/Jugendliche unter 16 Jahren sowie Schüler*innen unter 18 Jahren mit Schulausweis sind Immunisierten gleichgestellt. Dies gilt nicht in den Ferien 27.12.21-09.01.22. Hier muss auch ein Testnachweis vorgelegt werden. Kinder unter 6 Jahren / bis Schuleintritt können immer teilnehmen.
Für Trainer, Beschäftigte und ehrenamtlich für die VSG Tätige gilt die 3G-Regel.
Wir unternehmen weiter alles für Eure Sicherheit und freuen uns auf den gemeinsamen Sport mit Euch!
VSG – Wir bewegen Velbert!
IDS-Perfekt e.K. – Teststelle am Stadion Velbert
Bahnhofstraße 116, 42551 Velbert
Mo – Fr: 8 – 19 Uhr
Sa, So und Feiertag: 10 – 16 Uhr
Velbert Intervivos AG Metallstr. 15
(OBI-Parkplatz)
In Betrieb Mo – Sa: 8 – 19.30 Uhr
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weitere Teststellen im Kreis Mettmann (Stand 23.12.2021, 16 Uhr, Quelle Kreis Mettmann)
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