Coronaschutz – Verordnung ab dem 04.12.2021
Liebe VSG’ler*innen,
ab Samstag, den 04.12.2021, gilt für unser gesamtes Vereinsangebot die
2G-Regel. Zutritt zu den Sportstätten hast Du ab sofort damit nur noch mit einem Nachweis der Genesung (negativer PCR-Test mind. 28 Tage alt, max. 6 Monate alt) oder der vollständigen Impfung (je nach Impfstoff einmal oder doppelt geimpft oder Genesene nach 6 Monaten einmal geimpft). Die Booster-Impfung ist noch nicht vorgeschrieben, aber wir empfehlen diese zum eigenen Schutz.
Bitte führe Deinen Nachweis bei jedem Sportangebot mit!
* Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sowie Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren mit Schulausweis sind von der 2G-Regel ausgenommen.
Wir unternehmen weiter alles für eure Sicherheit und freuen
uns auf den gemeinsamen Sport mit Dir!
VSG – Wir bewegen Velbert
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