VSG: Neue Reha- und Herzsport Angebote
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf den Menschen und deren körperlichen Einschränkungen.
• dienstags 10:30 Uhr + 11:40 Uhr + 12:50 Uhr
• donnerstags 12:00 Uhr + 13:10 Uhr
Neue Rehasport-Angebote mit ärztlicher Verordnung
• montags 17:30 Uhr
• freitags 11:40 Uhr
Reha- und Herzsporttrainer: Maurizio Sterlacci
Geschäftsstelle 02051/252339
Mo – Do 10:00 – 12:00 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr
Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die vom zuständigen Kostenträger (Krankenversicherung oder Rentenversicherung) vor Teilnahmebeginn genehmigt werden muss.
Kurze Information
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf den Menschen und deren körperlichen Einschränkungen.
Für wen ist das etwas?
Grundsätzlich kommt bei jeglicher Beeinträchtigungen der körperlichen Funktion z.B. des Bewegungs- und Stützapparat resultierend aus Alttagsbelastungen oder nach Operationen, oder fortführend nach einer Rehakur, oder, oder oder…..Rehasport in Betracht.
Was muss ich tun?
Nachdem der Arzt Ihnen Rehabilitationssport verordnet hat, lassen sie sich ihre Verordnung von Ihrer Krankenkasse genehmigen. In der Regel wird eine Anzahl von 50 Übungseinheiten für einen Zeitraum von 18 Monaten verordnet und auch von den Krankenkassen so bestätigt.
Sollten Sie privatversichert sein und somit kein Anrecht auf Kostenübernahme haben, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Die Teilnahme an unseren Rehasportangeboten mit entsprechender Verordnung ist zuzahlungsfrei. Hat Ihnen Ihr Arzt Rehasport verordnet, so kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kursgebühren in voller Höhe.
Wer darf diesen Sport anleiten?
Übungsleiter, welche die entsprechende Lizenz erworben haben und diese durch Weiterbildung ständig bestätigen müssen. Dieser Sport unterliegt einer Kontrolle des Behindertenverbandes und der Krankenkassen. Ein Arzt muss für unseren Sport ansprechbar sein.
Vielen Dank.
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