VSG Reha- und Herzsport mit ärztlicher Verordnung
Uns erreichen aktuell viele Anfragen bezüglich der Möglichkeit den Anbieter bei Reha- und Herzsport mit ärztlicher Verordnung zu wechseln.
Grundsätzlich können Sie Ihre bisherige Reha-, oder Herzsport-Verordnung bei der Velberter SG weiterführen.
Bitte lassen Sie sich von Ihrem bisherigen Anbieter eine Kopie der Verordnung und der bisher geleisteten Stunden geben.
Diese werden von der Velberter SG benötigt, um das verordnete Reha- und Herzsport mit Ihrer Krankenkasse weiter lückenlos abzurechnen.
Sobald Sie diese Kopien haben, können Sie sich zwecks Stundeneinteilung bei uns melden:
der VSG Geschäftsstelle im EMKA Sportzentrum zur Anmeldung zur Verfügung:
Dienstag 16:00-18:00 Uhr
Mittwoch 10:00-12:00 Uhr
Donnerstag 16:00-18:00 Uhr
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Kurze Information
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf den Menschen und deren körperlichen Einschränkungen.
Für wen ist das etwas?
Grundsätzlich kommt bei jeglicher Beeinträchtigungen der körperlichen Funktion z.B. des Bewegungs- und Stützapparat resultierend aus Alttagsbelastungen oder nach Operationen, oder fortführend nach einer Rehakur, oder, oder oder…..Rehasport in Betracht.
Was muss ich tun?
Nachdem der Arzt Ihnen Rehabilitationssport verordnet hat, lassen sie sich ihre Verordnung von Ihrer Krankenkasse genehmigen. In der Regel wird eine Anzahl von 50 Übungseinheiten für einen Zeitraum von 18 Monaten verordnet und auch von den Krankenkassen so bestätigt.
Sollten Sie privatversichert sein und somit kein Anrecht auf Kostenübernahme haben, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Die Teilnahme an unseren Rehasportangeboten mit entsprechender Verordnung ist zuzahlungsfrei. Hat Ihnen Ihr Arzt Rehasport verordnet, so kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kursgebühren in voller Höhe.
Wer darf diesen Sport anleiten?
Übungsleiter, welche die entsprechende Lizenz erworben haben und diese durch Weiterbildung ständig bestätigen müssen. Dieser Sport unterliegt einer Kontrolle des Behindertenverbandes und der Krankenkassen. Ein Arzt muss für unseren Sport ansprechbar sein.
Vielen Dank.
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